* Da ich nicht nur als Gewerbliche Masseurin tätig bin sondern auch selbständig als freiberufliche Heilmasseurin arbeite, haben Sie die Möglichkeit mit einer von der Krankenkassa bewilligten Verordnung des Hausarztes zu mir zu kommen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit beim Sozialversicherungsträger einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.